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Kindeswohl im Fokus
EKiR: Jahresbericht der Abschiebungsbeobachtung veröffentlicht
Im Jahr 2022 wurden laut Jahresbercht insgesamt 2196 begleitete Minderjährige aus Deutschland abgeschoben. Von den Flughäfen in NRW wurden davon 396 Minderjährige abgeschoben, 335 waren jünger als 14 Jahre. Aus Sicht der Abschiebungsbeobachtung wurde 2022 der Schutz des Kindeswohls "nicht vollumfänglich berücksichtigt". Somit seien "potenziell Kinderrechte verletzt" worden.
Laut UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, "gleichwohl ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen". Aus Sicht der Abschiebungsbeobachtung NRW sei es deswegen wichtig, "Maßnahmen zu implementieren, um das Kindeswohl bei Abschiebungen sicherzustellen".
Kirchenrat Pfarrer Rafael Nikodemus, Moderator des FFiNW, forderte die Aufnahme des Kindeswohls ins Grundgesetz. "Nur so kann eine tatsächliche Vorrangigkeit des Kindeswohls verwirklicht werden", sagt Nikodemus. Die Abschiebungsbeobachtung auf freiwilliger Basis ohne rechtliche Grundlage stoße zusehends an Grenzen. Zunehmende Datenschutzbestimmungen erschwerten eine sinnvolle Arbeit ohne gesetzliche Grundlage. Es sei deshalb notwendig, ein "Monitoringsystem entsprechend der EU-Rückführungsrichtlinie endlich auch in Deutschland zu implementieren".
Quelle: EKiR