Professor Großbölting war aus Hamburg zugeschaltet
Die Evangelisch-reformierte Gemeinde hatte ihn im Rahmen der Reihe „Gott und die Welt“ eingeladen. Von Berlin wurde der Hamburger Professor für Neue Geschichte in den Gemeindesaal geZOOMt, trug erst die Ergebnisse und seine Einschätzungen vor und stellte sich dann der Befragung. Zum Beispiel nach seiner Einschätzung der „wahren“ Zahlen. Sie lägen mit Sicherheit sehr viel höher, weil es viele Fälle nicht einmal in Personalakten schafften – geschweige zu einem Disziplinarverfahren führten. Nur letzte seien aber Grundlage der Zahlen: 2.225 Betroffen und 1.259 Beschuldigte waren es zur Zeit der Veröffentlichung. Die meisten Fälle lägen weit in der Vergangenheit, Das läge aber auch daran, dass viele Betroffene sich erst im hohen Alter trauten, offen zu sprechen.
Ein besonderes Anliegen ist es Thomas Großbölting, die Gründe für Missbrauch und die Umstände aufzuklären. „Wir können weitere Fälle nur verhindern, wenn wir ...“. Fast immer geht es im Hintergrund um Macht, die durch sexuelle Handlungen ausgeübt werde. „Geistliche“, wie Großbölting Pfarrerinnen und Pfarrer nennt, hätten es leicht, ihre Autorität für die Anbahnung einer ungleichen Beziehung zu nutzen.
Am Ende äußert Großbölting aber auch die Hoffnung, dass sich grundlegend etwas ändern könnte. In der Gesellschaft insgesamt wachse die Sensibilität für das Thema. Die Versuche, sexuell gewalttätig zu werden, werde es wohl immer geben. Doch mit mehr Achtsamkeit könnten viele Gelegenheiten verhindert werden. Durch einen achtsamen Umgang mit den Betroffenen ließen sich weitere Traumatisierungen vermeiden. Und die Täter dürften nicht mehr geschützt werden.
Georg Rieger
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Übertritt zwischen evangelischen Kirchen in Bayern ist einfacher geworden
Kein Kirchenaustritt beim Standesamt mehr erforderlich
Seit 1. Januar 2022 ist es für Kirchenglieder evangelischer Kirchen in Bayern einfacher geworden, in eine andere evangelische Kirche zu wechseln. Drei evangelische Kirchen in Bayern haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Damit ist der Übertritt zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern und der Evangelisch-methodistischen Kirche erleichtert.
Will ein Kirchenglied in eine andere der drei evangelischen Kirchen wechseln, genügt eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Pfarrerin, dem Pfarrer der neuen Kirche. Ein Kirchenaustritt beim Standesamt und ein anschließender Kircheneintritt bei der anderen Kirche ist nicht mehr nötig.
Diese vereinfachte Form des Übertritts ist gemäß dem staatlichen bayerischen Kirchensteuergesetz unter Kirchen möglich, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Voraussetzung ist nur eine Vereinbarung unter den Kirchen.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat 2,3 Millionen Kirchenglieder in 1.540 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-reformierte Kirche hat bundesweit 165.000 Mitglieder, davon in Bayern 8.500 in zehn Gemeinden, und zur Evangelisch-methodistischen Kirche gehören bundesweit rund 46.000 erwachsene Kirchenglieder, davon in Bayern 2.700 in 23 Gemeinden.
Die drei Kirchen gehören zur „Leuenberger Kirchengemeinschaft“. Das bedeutet, dass sie grundlegende Überzeugungen teilen, miteinander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft pflegen, sowie ihre Amtsträger gegenseitig anerkennen. Aufgrund der inhaltlichen Nähe der drei Kirchen lag es nahe, den einfachen Kirchenübertritt in Bayern einzuführen.
Diese Pressemeldung wurde von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche gemeinsam erstellt.