Ds Netz für Kinder braucht personelle Verstärkung
Wer sind wir?
Unser Netz für Kinder gehört zur evangelisch-reformierten Kirchengemeinde St. Martha in der Innenstadt von Nürnberg und bietet Plätze für maximal 15 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren. Die Kinder werden von einer Fachkraft (Leitung) und einer Kinderpflegerin in Zusammenarbeit mit den Eltern betreut. Die Förderung der Kinder ist angelehnt an Maria Montessori. Unser Ziel ist es, den Kindern eine geeignete Lernumgebung für die eigenen persönlichen Fähigkeiten und Talente zu bieten, um so all ihre Kompetenzen zu erkennen und zu fördern.
Ihre Tätigkeiten als Kinderpfleger:in:
- täglich mit unseren Kleinen die Welt spielerisch, malerisch zu erkunden und verstehen lernen
- aktive Gestaltung des pädagogischen Alltags nach Maria Montessori und nach den Grundsätzen des Bayer. Bildungs- und Erziehungsplan
- Planung und Umsetzung unserer Konzeption
- individuelle Förderung der Entwicklung und sozialen Kompetenzen der Kinder
- Beobachtungen in einem Entwicklungsbericht vermerken und auswerten
- Planen und Durchführen von Elterngesprächen
- Aktive Mitgestaltung der Elternarbeit und die Zusammenarbeit mit unserer Kirchengemeinde
- Teamarbeit in der Gruppe
- Gemeinsam kleine Feiern und Ausflüge in der KiTa-Gruppe oder im gesamten Kindergarten planen und umsetzen
Qualifikationen:
- abgeschlossene Berufsausbildung zur Kinderpfleger:in bzw. sozialpädagogische Assistent:in oder in einer vergleichbaren Qualifikation nach dem BayKiBiG
- Freude an der Arbeit mit unseren Kleinen und Kleinsten
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Neugier, Offenheit und Empathie
- Interesse an reformpädagogischen Ansätzen und Motivation, diese in der Praxis umzusetzen
- Aufgeschlossenheit für die Arbeit im Netz für Kinder einer Kirchengemeinde
Unsere Benefits:
- Eine anspruchs-, verantwortungs- und abwechslungsreiche Beschäftigung in Teilzeit mit 30 Wochenstunden; unbefristet
- Attraktive Vergütung nach AVR-Bayern (E 6)
- Work-Life-Balance gesucht? Wir bieten 35 Tage Jahresurlaub (30 Tage Urlaub und 3 weitere freie Tage an Buß- und Bettag, Heiligabend und Sylvester) zusätzlich 2 Regenerationstage
- Zusätzliche Planungstage im Kita-Jahr
- Jahressonderzahlung, die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge und Vermögenswirksame Leistungen
- Arbeit in einem engagierten Team und viel Raum für Deine eigene Kreativität
- bei Bedarf externe Supervisionen
- Kontakt mit unserer Kita-Fachberatung
- Job-Ticket vergünstigt
- Anpassung der Arbeitszeiten an deine Lebensumstände
- regelmäßige Fortbildungen
Wir freuen uns auf Dich sowie Deine schriftliche Bewerbung (bitte mit Lebenslauf, Abschlusszeugnissen/Berufsurkunde) per E-Mail oder postalisch an unsere Gemeinde St. Martha
Ev.-Ref. Gemeinde St. Martha
Pfarrerin Stefania Scherffig oder Pfarrer Georg Rieger
Königstraße 79
90402 Nürnberg
E-Mail: gemeinde@stmartha.de oder nfk@stmartha.de
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne telefonisch unter der Nummer 0911- 2449965 kontaktieren. (Frau Brigitta Omene, Leitung)
Arbeitsort
Netz für Kinder St. Martha
Königstraße 79
90402 Nürnberg
Mitglied werden
Wenn Sie in die Evangelisch-reformierte Gemeinde (wieder) eintreten wollen
Wenn Sie Mitglied unserer Gemeinde und der Evangelisch-reformierten Kirche werden wollen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro - gerne auch per E-mail. Je nachdem, was Sie schon über uns und unser Bekenntnis wissen, informieren wir Sie gerne im Voraus.
In jedem Fall finden wir schnell eine für Sie passende Lösung und freuen uns, Sie bald als unser Gemeindemitglied begrüßen zu dürfen.
Übertritt zwischen evangelischen Kirchen in Bayern ist einfacher geworden
Kein Kirchenaustritt beim Standesamt mehr erforderlich
Seit 1. Januar 2022 ist es für Kirchenglieder evangelischer Kirchen in Bayern einfacher geworden, in eine andere evangelische Kirche zu wechseln. Drei evangelische Kirchen in Bayern haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Damit ist der Übertritt zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern und der Evangelisch-methodistischen Kirche erleichtert.
Will ein Kirchenglied in eine andere der drei evangelischen Kirchen wechseln, genügt eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Pfarrerin, dem Pfarrer der neuen Kirche. Ein Kirchenaustritt beim Standesamt und ein anschließender Kircheneintritt bei der anderen Kirche ist nicht mehr nötig.
Diese vereinfachte Form des Übertritts ist gemäß dem staatlichen bayerischen Kirchensteuergesetz unter Kirchen möglich, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Voraussetzung ist nur eine Vereinbarung unter den Kirchen.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat 2,3 Millionen Kirchenglieder in 1.540 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-reformierte Kirche hat bundesweit 165.000 Mitglieder, davon in Bayern 8.500 in zehn Gemeinden, und zur Evangelisch-methodistischen Kirche gehören bundesweit rund 46.000 erwachsene Kirchenglieder, davon in Bayern 2.700 in 23 Gemeinden.
Die drei Kirchen gehören zur „Leuenberger Kirchengemeinschaft“. Das bedeutet, dass sie grundlegende Überzeugungen teilen, miteinander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft pflegen, sowie ihre Amtsträger gegenseitig anerkennen. Aufgrund der inhaltlichen Nähe der drei Kirchen lag es nahe, den einfachen Kirchenübertritt in Bayern einzuführen.
Diese Pressemeldung wurde von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche gemeinsam erstellt.