Mitarbeiter*in für finanzielle Angelegenheiten (Buchhaltung und Rechneramt) gesucht
Anfang des Jahres hatte Andreas Mengin aus Erlangen die Rechnungsführung auch in Nürnberg mit übernommen und das Rechneramt übernommen. Jetzt hat er eine andere Stelle gefunden und verlässt uns zum Jahreswechsel. Deshalb suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Sachbearbeiter:in im kaufmännischen Bereich
Stellenumfang: 25 Wochenstunden, Bezahlung: TVÖD E8
Die Gemeinden in Nürnberg und Erlangen haben sich im Zuge der Reorganisation administrativer und kaufmännischer Prozesse für eine enge Zusammenarbeit entschieden. Die ausgeschriebene Stelle soll einen wesentlichen Beitrag zu dieser Kooperation leisten. Für kreatives Mitdenken und gute Ideen basierend auf Erfahrungen im kaufmännisch buchhalterischen Bereich ist Freiraum gegeben; das aktive Mitgestalten wird ausdrücklich gewünscht. Die Übernahme weiterer Verwaltungsaufgaben könnte sich ergeben. Wir wünschen uns eine Mitarbeiter:in, der/die auch mit Anlaufschwierigkeiten umgehen kann und diese gemeinsam mit den Gemeindeleitungen in Lösungen überführt.
Fachlich ist eine Berufsausbildung zum Beispiel als Kauffrau/-mann, Verwaltungsangestellte:r oder vergleichbare Kenntnisse eine gute Basis. Gängige Büroabläufe und Kenntnisse über eine moderne Büro-Organisation bringt der / die Bewerber:in idealerweise mit. Gute Kenntnisse in MS-Office werden vorausgesetzt, ebenfalls die Fähigkeit, sich in eine spezifische Verwaltungssoftware schnell einzuarbeiten.
Das angebotene Aufgabengebiet ist abwechslungsreich. Im Bereich des Haushaltvollzugs arbeiten Sie an der buchhalterischen Überprüfung und Abwicklung von Rechnungen, Kollekten und Spendeneingängen mit der zugehörigen Kassenführung und dem Verwalten von Vermögen, Schulden und Immobilienbesitz. Die Haushaltsüberwachung mit der vierteljährlichen Auswertung der Haushaltsansätze über eine Buchhaltungssoftware auf Lexware-Basis sowie die regelmäßige Auswertung nach Sachkonten und die gängigen Jahresabschlussarbeiten ergänzen Ihr Tätigkeitsprofil.
Sie arbeiten in einem Team bestehend aus Pfarrer:innen, anderen Büromitarbeiter:innen und engagierten ehrenamtlich Mitarbeitenden, die getragen sind von dem Willen, eine moderne Gemeindeverwaltung auf die Beine zu stellen.
Der Dienstsitz ist Nürnberg. An zwei Wochentagen ist der Arbeitsplatz in Erlangen in den Büroräumen unserer Erlangener Schwestergemeinde. Da in den Gemeindebüros über Telefon und Publikumsverkehr der Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen an der Tagesordnung ist, setzten wir entsprechende Diskretion voraus.
Wenn Sie ein aktives Mitglied unseres Teams werden wollen und Freude haben mit uns gemeinsam dieses strukturelle Neuland kreativ mitzugestalten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Kontakt: Pfarrer Georg Rieger, rieger@stmartha.de, 0179 5971185
www.stmartha.dewww.hugenottenkirche.de
Mitglied werden
Wenn Sie in die Evangelisch-reformierte Gemeinde (wieder) eintreten wollen
Wenn Sie Mitglied unserer Gemeinde und der Evangelisch-reformierten Kirche werden wollen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro - gerne auch per E-mail. Je nachdem, was Sie schon über uns und unser Bekenntnis wissen, informieren wir Sie gerne im Voraus.
In jedem Fall finden wir schnell eine für Sie passende Lösung und freuen uns, Sie bald als unser Gemeindemitglied begrüßen zu dürfen.
Übertritt zwischen evangelischen Kirchen in Bayern ist einfacher geworden
Kein Kirchenaustritt beim Standesamt mehr erforderlich
Seit 1. Januar 2022 ist es für Kirchenglieder evangelischer Kirchen in Bayern einfacher geworden, in eine andere evangelische Kirche zu wechseln. Drei evangelische Kirchen in Bayern haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Damit ist der Übertritt zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern und der Evangelisch-methodistischen Kirche erleichtert.
Will ein Kirchenglied in eine andere der drei evangelischen Kirchen wechseln, genügt eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Pfarrerin, dem Pfarrer der neuen Kirche. Ein Kirchenaustritt beim Standesamt und ein anschließender Kircheneintritt bei der anderen Kirche ist nicht mehr nötig.
Diese vereinfachte Form des Übertritts ist gemäß dem staatlichen bayerischen Kirchensteuergesetz unter Kirchen möglich, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Voraussetzung ist nur eine Vereinbarung unter den Kirchen.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat 2,3 Millionen Kirchenglieder in 1.540 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-reformierte Kirche hat bundesweit 165.000 Mitglieder, davon in Bayern 8.500 in zehn Gemeinden, und zur Evangelisch-methodistischen Kirche gehören bundesweit rund 46.000 erwachsene Kirchenglieder, davon in Bayern 2.700 in 23 Gemeinden.
Die drei Kirchen gehören zur „Leuenberger Kirchengemeinschaft“. Das bedeutet, dass sie grundlegende Überzeugungen teilen, miteinander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft pflegen, sowie ihre Amtsträger gegenseitig anerkennen. Aufgrund der inhaltlichen Nähe der drei Kirchen lag es nahe, den einfachen Kirchenübertritt in Bayern einzuführen.
Diese Pressemeldung wurde von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche gemeinsam erstellt.