Fensterg'schichten Teil 2 mit Manfred Lautenschlager am 26. Februar um 18.00 Uhr
Der Apostel Matthias wurde nach dem Ausscheiden des Judas zur Erfüllung der 12-Zahl in den engsten Jüngerkreis neu hinzugewählt. Als solchermaßen hervorgehobene Persönlichkeit nimmt er auch in der St. Martha-Kirche eine besondere Rolle ein; als Prediger, der in der Gewölbearchitektur wie auch im Glasfenster, unter dem ursprünglich ein eigener, ihm geweihter Altar stand, seine Spuren hinterlassen hat. In den "Fensterg'schichten" zum Monat Februar soll die gesamte Legende des Matthias vorgestellt werden, die das Leben dieses Heiligen mit den erhaltenen Bildmotiven nachvollziehbar macht.
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Wenn Sie in die Evangelisch-reformierte Gemeinde (wieder) eintreten wollen
Wenn Sie Mitglied unserer Gemeinde und der Evangelisch-reformierten Kirche werden wollen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro - gerne auch per E-mail. Je nachdem, was Sie schon über uns und unser Bekenntnis wissen, informieren wir Sie gerne im Voraus.
In jedem Fall finden wir schnell eine für Sie passende Lösung und freuen uns, Sie bald als unser Gemeindemitglied begrüßen zu dürfen.
Übertritt zwischen evangelischen Kirchen in Bayern ist einfacher geworden
Kein Kirchenaustritt beim Standesamt mehr erforderlich
Seit 1. Januar 2022 ist es für Kirchenglieder evangelischer Kirchen in Bayern einfacher geworden, in eine andere evangelische Kirche zu wechseln. Drei evangelische Kirchen in Bayern haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Damit ist der Übertritt zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern und der Evangelisch-methodistischen Kirche erleichtert.
Will ein Kirchenglied in eine andere der drei evangelischen Kirchen wechseln, genügt eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Pfarrerin, dem Pfarrer der neuen Kirche. Ein Kirchenaustritt beim Standesamt und ein anschließender Kircheneintritt bei der anderen Kirche ist nicht mehr nötig.
Diese vereinfachte Form des Übertritts ist gemäß dem staatlichen bayerischen Kirchensteuergesetz unter Kirchen möglich, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Voraussetzung ist nur eine Vereinbarung unter den Kirchen.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat 2,3 Millionen Kirchenglieder in 1.540 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-reformierte Kirche hat bundesweit 165.000 Mitglieder, davon in Bayern 8.500 in zehn Gemeinden, und zur Evangelisch-methodistischen Kirche gehören bundesweit rund 46.000 erwachsene Kirchenglieder, davon in Bayern 2.700 in 23 Gemeinden.
Die drei Kirchen gehören zur „Leuenberger Kirchengemeinschaft“. Das bedeutet, dass sie grundlegende Überzeugungen teilen, miteinander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft pflegen, sowie ihre Amtsträger gegenseitig anerkennen. Aufgrund der inhaltlichen Nähe der drei Kirchen lag es nahe, den einfachen Kirchenübertritt in Bayern einzuführen.
Diese Pressemeldung wurde von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Evangelisch-reformierten Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche gemeinsam erstellt.